Erstgespräch, Ablauf & Kosten

Das Erstgespräch ist kostenpflichtig und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Ihrem Anliegen soll Raum gegeben werden, um gemeinsam herauszufinden, ob und in welcher Weise eine Zusammenarbeit sinnvoll erscheint. In weiterer Folge können mögliche nächste Schritte besprochen und geplant werden, denn jede Persönlichkeit ist einzigartig wie ein Fingerabdruck. Diesen Fingerabdruck möchte ich in der Psychotherapie mit Ihnen zusammen achtsam betrachten und in Zusammenarbeit mit Ihnen nach Lösungen suchen. Ihre Einzigartigkeit wird somit einen für Sie passenden einzigartigen Weg ergeben.

Psychische und soziale Belastungen liegen oftmals dicht beinander. Mein Grundberuf Sozialarbeiter und mein großes Netzwerk im Sozial- und Gesundheitsbereich erweist sich unter diesem Aspekt als große Bereicherung in der Arbeit mit Menschen mit multiplen Problemen. Das bedeutet zu wissen, wo Hilfe außerhalb der Psychotherapie zu finden ist. In unserer Zusammenarbeit gewinnen wir daher Zeit und Energie für den psychotherapeutischen Prozess.

Die Sitzungen sollten abhängig von Ihrem Anliegen und dem geplanten Therapieprozess in regelmäßigen Abständen stattfinden. Selbstverständlich kann sich die Bedarfslage aber jederzeit ändern. Gemeinsam werden wir den Therapieplan dann gegebenenfalls anpassen.

Als Psychotherapeut unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. Alles was Sie mit mir besprechen, wird vertraulich behandelt.

Verbindlichkeitsregel:
Die Einhaltung unserer Termine setze ich als verbindlich voraus. Sollte es Ihnen dennoch nicht möglich sein, einen Termin einzuhalten, werden Ihnen keine Kosten entstehen, sofern die Terminabsage mehr als 24 Stunden vorher per Telefon oder Mail erfolgt.
Ich bitte Sie auf Grund von Folgeterminen verlässlich und pünktlich zu erscheinen.

Abrechnung mit sämtlichen Kassen:
Als eingetragener Psychotherapeut beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bin ich berechtigt mit allen Kassen abzurechnen.

ARGE Psychotherapie:
Als ARGE Vertrags-Psychotherapeut bin ich berechtigt Psychotherapie als Sachleistung - für Personen in schlechter wirtschaftlicher Lage anzubieten.
Weitere Informationen erfahren Sie zum Beispiel im Erstgespräch oder auf der Homepage der ARGE Psychotherapie!